Im Internet gibt es tausende von Vorschlägen, wie man Vorsorgedokumente erstellen kann. Das richtige für eine persönliche, rechtssichere und individuelle Vorsorge zu finden ist sehr schwer. Beispielhaft möchten wir 3 Adressen nennen die oft benutzt werden.
Zu dem Thema Vorsorge bietet der Versichertenberater und ehrenamliche Referent, Felix Schlindwein, einen ca. einstündigen Vortrag an. Bei diesem Vortrag informiert er Sie über alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen. Ferner gibt er Ihnen Handlungsanleitungen wie Sie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung am PC selbst erstellen können. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, sollten Sie sich mit unserem Referenten für dieses Thema, Felix Schlindwein, in Verbindung setzen.
E-Mail: felix.schlindwein@online.de
Tel.: 07251 948173
Schon viele Jahre unterstützt er Menschen bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten. Mit janolaw hat er sehr gute Erfahrungen gemacht. Seine persönlichen Vorsorgedokumente hat er über das Rechtsportal von janolaw erstellt. Die Kundenzufriedenheit ist sehr hoch. Die interaktiv erstellten Dokumente sind individueller als Mustervorlagen.
Wenn Sie hier oben auf eine der Überschriften: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Vorsorge-Paket klicken, werden Sie mit dem entsprechenden Vorsorgeassistent verbunden.
Wenn Sie krank sind oder verletzt sind benötigen Ärzte für jede Behandlung oder Therapie Ihre Zustimmung. Schwerkranke Patienten sind aber oft nicht oder zumindest vorübergehend nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen oder zu äußern. Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen was mit Ihnen passiert.
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie verbindlich fest, welche Vertrauensperson Ihre Angelegenheiten regeln soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Ihren Willen zu äußern. Damit verhindert eine Vorsorgevollmacht i.d.R., dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer bestellt, der in persönlichen Angelegenheiten wichtige Entscheidungen trifft.
Kann die in einer Vorsorgevollmacht bestimmte Vertrauensperson die Vertretung nicht übernehmen oder ist diese Person für diese Aufgabe ungeeignet, wird vom Gericht, trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht, ein Betreuer bestellt. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie für einen solchen Fall fest, wer zum Betreuer bestellt werden soll. Sie können aber auch bestimmen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.