Die Rechtsschutzbilanz der KAB Deutschlands kann sich sehen lassen! Jährlich weit über 4500 arbeitsrechtliche Beratungen, Rechtshilfen und Vertretungen vor den Arbeitsgerichten sind eine stolze Bilanz.
Die KAB Deutschlands bietet ihren Mitgliedern Beratung und Hilfe im Arbeitsrecht an. Sie vertritt sie vor dem Arbeitsgericht und in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit.
Im Arbeitsrecht können Mitglieder Beratung, Hilfe und Vertretung rund um Fragen zu Lohn, Urlaub, Kündigung und Arbeitszeugnissen in Anspruch nehmen.
Diese Dienstleistung ist im Mitgliedsbeitrag im Umfang der Rechtsschutzordnung enthalten.
Sie erfolgt durch qualifizierte Rechtsschutzsekretäre in den regionalen Berufsverbänden der KAB Diözesanverbände. Es handelt sich um keine Rechtsschutzversicherung!