Die Rechtsschutzbilanz der KAB Deutschlands kann sich sehen lassen! Jährlich weit über 8000 sozialrechtliche Beratungen, Rechtshilfen und Vertretungen vor den Sozialgerichten sind eine stolze Bilanz.
Die KAB Deutschlands bietet ihren Mitgliedern Beratung und Hilfe im Sozialrecht an. Sie vertritt sie vor dem Sozialgericht in allen Instanzen.
Im Sozialrecht umfasst das Angebot alle Fragen zur gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Beispielsweise zu Fragen der Pflegeeinstufung oder Gewährung einer Reha.
Diese Dienstleistung ist im Mitgliedsbeitrag im Umfang der Rechtsschutzordnung enthalten.
Sie erfolgt durch qualifizierte Rechtsschutzsekretäre in den regionalen Berufsverbänden der KAB Diözesanverbände. Es handelt sich um keine Rechtsschutzversicherung!